- Mitteilungsheft, Aufgabenheft
Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Heft für Mitteilungen der Schule und Hausaufgaben. Dieses Heft wird von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Sämtliche Aufgaben und Mitteilungen werden darin eingetragen. Das Heft wird immer in der Schultasche aufbewahrt und sorgfältig behandelt. Die Eltern mögen die Eintragungen regelmäßig kontrollieren! Lesebestätigungen über SchoolFox gelten als Unterschrift!
- Handy und Smartwatch – Mitnahme in die und Verwahrung an der Schule
Es ist den Schülern und Schülerinnen gestattet, ihr privates Handy und ihre Smartwatch in die Schule mitzunehmen. Das Handy und die Smartwatch werden beim Betreten der Schule ausgeschaltet in verschließbaren Kästchen in der Garderobe verwahrt. Sie dürfen im Schulhaus keinesfalls in der Schultasche oder in der Hosentasche mitgenommen werden. Wenn das Handy oder die Smartwatch während der Pause oder im Unterricht benützt werden möchte, hat der Schüler / die Schülerin unter Angabe des Grundes eine Lehrperson um Erlaubnis zu fragen. Nach Ende des Unterrichts entnimmt der Schüler / die Schülerin das Gerät aus dem Kästchen und schaltet es nach dem Verlassen des Schulhauses ein. Hält sich ein Schüler / eine Schülerin nicht an diese Vereinbarungen, so hat er / sie das ausgeschaltete Gerät dem Lehrer auszufolgen. Das gilt auch bei Schulveranstaltungen. Es wird in einem verschlossenen Kuvert in der Kanzlei deponiert und kann ausschließlich von einem Erziehungsberechtigten persönlich während der Amtszeit der Schulleiterin abgeholt werden.
- Energy Drinks und andere koffeinhaltige Getränke
Es gilt ein definitives Verbot dieser Getränke in der Schule und auf Schulveranstaltungen (sowohl Ankauf als auch Mitnahme).
- Kennzeichnung von Turnschuhen – Verwendung von Turnschuhen im Turnsaal
Turnschuhe, die ausschließlich für die Verwendung im Turnsaal (Parkettboden) vorgesehen sind, werden vom unterrichtenden Sportlehrer / von der unterrichtenden Sportlehrerin deutlich sichtbar gekennzeichnet (Lackstift – „goldener Punkt“). Nur so ist kontrollierbar, dass Turnschuhe tatsächlich nur im Turnsaal benützt werden. Neue Turnschuhe während des Schuljahres sind zur Kennzeichnung der Lehrkraft vorzulegen. Alle Turnsachen sind immer zu beschriften!
- Hausschuhe
Im Schulgebäude dürfen Kinder ausschließlich ordentliche Hausschuhe tragen. Das Tragen von Hausschuhen mit kaputter Sohle oder abgerissenen Riemen ist wegen erhöhter Verletzungsgefahr (besonders im Bereich der Treppe) nicht gestattet. Die Verwendung von Holzpantoffeln oder Turnschuhen anstelle von Hausschuhen ist nicht gestattet. Alle Hausschuhe sind mit vollem Namen zu beschriften!
- Entschuldigungen
Entschuldigungen, das Fernbleiben von Kindern vom Unterricht betreffend, haben prinzipiell schriftlich zu erfolgen. Die Erziehungsberechtigten mögen die Schule bitte über SchoolFox oder eventuell telefonisch vom Fernbleiben des Kindes vom Unterricht verständigen.

